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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Bauverfahren: Verfahrensarten des Baugenehmigungsverfahrens

In der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern gibt es das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 63 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und das Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern.

Online-Dienste

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Dokumente und Formulare

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Zuständige Stelle

zuständige untere Bauaufsichtsbehörde

Verfahrensablauf

Der Bauantrag ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese prüft den Bauantrag und trifft eine Entscheidung. Sie beteiligt zuvor die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag vorgeschrieben ist, oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann.

BauOnline-Auskunft:

Hier können Sie tagesaktuell Informationen über den Bearbeitungsstand Ihrer Anträge beim Bauamt erhalten.

Bitte melden Sie sich mit Ihrem Aktenzeichen und Passwort (vorab gleich mit dem Antrag beantragen) an, damit wir Ihnen Ihre Daten zur Verfügung stellen können. 

Falls Probleme bei der Anmeldung auftreten, melden Sie sich bitte bei Frau Kleemann Tel. 0395 57087 2438

https://web.lk-seenplatte.de/msbau_online/

Erforderliche Unterlagen

Der Bauantrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Bauformulare bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Neben dem Bauantrag sind die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Baubeschreibung, Bauzeichnungen usw.) bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Welche Unterlagen vorzulegen sind, ergibt sich aus der Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO M-V.

Bitte beachten Sie die Anforderungen zum barrierefreien Bauen:

Barrierefreies Bauen § 50 Abs. 1 LBauO M-V - Checkliste für die Planung von barrierefreien Wohnungen (PDF)

Die PDF ist abrufbar auf der Hompepage des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte:

https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Angebote/MV-Serviceportal

Kontakt:

Nachfolgend aufgeführt finden Sie Ihre Ansprechpartner mit den jeweiligen örtlichen Zuständigkeiten.

Heike Rohde 
Hansestadt Demmin
Stadt Waren (Müritz) außer die Ortsteile
Warenshof, Alt Falkenhagen, Neu Falkenhagen, Jägerhof, Rügeband, Schwenzin, Eldenholz und Eldenburg


Bärbel Gaida
Stadt Neustrelitz
Amt Penzliner Land

Ines Redner und Ina Schenk
Amt Friedland
Amt Woldegk
Amt Neverin
Amt Stargarder Land
Gemeinde Feldberger Seenlandschaft
Amt Seenlandschaft Waren

Dorit Stier
Amt Röbel-Müritz 

Katrin Splieth
Amt Stavenhagen
Amt Malchin am Kummerower See

Dagmar Neusesser
Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte
Amt Neustreitz-Land
Amt Demmin-Land


Anne Asmus
Amt Malchow
Stadt Dargun

Dr. Dirk Podeyn
Amt Treptower Tollensewinkel
Ortsteile von Waren (Müritz):
Warenshof, Alt Falkenhagen, Neu Falkenhagen, Jägerhof, Rügeband, Schwenzin, Eldenholz und Eldenburg

Formulare

Der Bauantrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Bauformulare zu stellen.

Volltext

In der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern gibt es das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 63 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und das Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern. Welches Genehmigungsverfahren im Einzelnen durchzuführen ist, hängt insbesondere von der Art des Bauvorhabens ab. Eine Wahlmöglichkeit bezüglich des Baugenehmigungsverfahrens besteht nicht.