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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
[Nr.99010006012000 ]

Wenn Sie aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union kommen und sich in Deutschland aufhalten möchten, müssen Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen.

Zuständige Stelle

Ausländerbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte

Volltext

Mit einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) können Sie Ihren Aufenthaltsstatus nachweisen.

Der elektronische Aufenthaltstitel wird als Plastikkarte im Scheckkartenformat ausgestellt. Er enthält einen Chip, auf dem folgende Angaben gespeichert sind:

  • persönliche Daten wie Name und Geburtsdatum
  • Ihr Foto
  • Ihre Fingerabdrücke
  • Informationen zu Ihrem Aufenthaltsstatus.

Dadurch verfügt der eAT über eine Online-Ausweisfunktion, mit der Sie Online-Dienstleistungen nutzen können. Ihre persönlichen Daten sind dabei zuverlässig vor Diebstahl und Missbrauch geschützt. Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist freiwillig. Bei ungeklärter Identität wird der eAT immer mit deaktivierter Online-Ausweisfunktion ausgestellt.

Der eAT ist so lange gültig, wie Ihr befristeter Aufenthaltstitel. Ist Ihr Aufenthaltstitel unbefristet, ist der eAT maximal 10 Jahre gültig. Danach muss er neu ausgestellt werden.

Ändert sich etwas an Ihren Angaben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.