Landesamt für Gesundheit und Soziales
Hausanschrift:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock
Telefon: 0381/331-59000
Telefax: 0381/331-59045
- Antragsformular
- Finanzierungsplan
- Bedarfsbestätigung des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt oder Gemeinde
Welche Unterlagen im Weiteren erforderlich sind, kann dem Antragsformular entnommen werden.
Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung des Vorhabens angefordert werden.
Antragsfrist: 31. Oktober des dem Bewilligungsjahr vorangehenden Jahres
Ein Antragsvordruck ist unter dem unten aufgeführten Link erhältlich.
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Zuwendungszweck
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert die allgemeine soziale Beratung und Betreuung nach den §§ 11 und 68 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.
Gegenstand der Zuwendung
Gegenstand der Förderung können allgemeine soziale Beratungs- und Betreuungsleistungen sein, die Personen mit sozialen Problemen eine aktive Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen und stärker greifende Hilfen entbehrlich machen. Qualifizierte Fachkräfte bieten den Ratsuchenden Beratung und Betreuung in Fragen der praktischen Lebensbewältigung im gesamten Hilfeprozess im Sinne eines ganzheitlichen Helfens an, aktivieren und stärken die Selbsthilfekräfte der Ratsuchenden, um eine schwierige soziale Lebenslage zu überwinden. Das schließt sowohl geeignete soziale als auch wirtschaftliche Beratung und die Ermittlung erforderlicher weiterführender Beratung und sozialer Hilfen ein.
Dem Ratsuchenden werden insbesondere folgende Leistungen angeboten:
- Beratung und Begleitung in allgemeinen Lebensfragen,
- Feststellung des Hilfebedarfs und Vermittlung von Informationen zur Erschließung von Ressourcen zur Existenzsicherung,
- Hilfe und Unterstützung bei Antragstellungen sowie die Begleitung im gesamten Hilfeprozess im Sinne des ganzheitlichen Helfens,
- Aktivierung, Unterstützung und Förderung der Selbsthilfekräfte,
- unverzügliche Vermittlung zu Fachberatungsstellen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger können nur die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern sein. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege leiten die Mittel an Dritte weiter, wenn diese Träger der Maßnahme sind und als juristisch selbstständige Organisationen den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege zugehören.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung.