Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
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Liebe Bürgerinnen und Bürger!
Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.
Das Land gewährt Zuwendungen für Vorhaben des Naturschutzes in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität.
Bewilligungsbehörde ist für Vorhaben nach den Nummern 8 und 10 (Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Mooren; Studien Moorschutz) das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie;
Bewilligungsbehörde ist für Vorhaben nach den Nummern für Vorhaben nach den Nummern 9 und 11 (Investive Maßnahmen in Natura 2000-Gebieten und Gebieten mit hohem Naturwert; Hecken) das örtlich zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt sowie hiervon abweichend die Biosphärenreservatsämter im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit.
Förderanträge sind formgebunden und vor Beginn des jeweiligen Vorhabens bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen.
Der Förderantrag muss verbindliche Angaben zur Umsetzungsreife und Finanzierung des Vorhabens im Hinblick auf den vorgesehenen Durchführungszeitraum enthalten.
Mit der Umsetzung der Maßnahme darf vor Bewilligung nicht begonnen worden sein.
Zuwendungen für Investitionen werden nur gewährt, wenn der Zuwendungsbetrag 5 000 Euro nicht unterschreitet.
Zuwendungen werden nur für Maßnahmen gewährt, die in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden.
Die Investition darf nicht bereits Gegenstand einer anderen Förderung sein.
Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
Weitere Voraussetzungen sind je nach einzelnem Förderschwerpunkt unterschiedlich, siehe Richtlinie.
Die mit dem Förderantrag einzureichenden Unterlagen sind in den für die Antragstellung erforderlichen Formularen genannt. Die Bewilligungsbehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, soweit dies für die Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung erforderlich ist.
Die Bewilligungsbehörde entscheidet jeweils zum 31. Mai und 31. Dezember eines jeden Jahres über die bei ihr gestellten Förderanträge.
Zuwendungszweck
Gefördert werden Vorhaben des Naturschutzes in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität. Beim Moorschutz ist außerdem auch der Klimaschutz Zuwendungszweck.
Gegenstand der Zuwendung
- Vorhaben zur Wiederherstellung von Fechtgebieten und Mooren
- Studien für komplexe Maßnahmen zur Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Mooren
- Vorhaben in Natura 2000-Gebieten
- Vorhaben in Gebieten mit hohem Naturwert
- Anpflanzung von Hecken heimischer Arten
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger können sein:
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Alle vollständig eingereichten Förderanträge, bei denen die Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen, werden zum Bewertungsstichtag unter Anwendung der festgelegten Auswahlkriterien bewertet. Förderanträge, die danach den Schwellenwert (Mindestpunktzahl) nicht erreichen, werden abgelehnt. Die beantragten Zuwendungen werden entsprechend der für die Förderanträge nach Anwendung der Auswahlkriterien gebildeten Rangfolge im Rahmen des Finanzbudgets bewilligt.
Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Vollfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Die Höhe der Zuwendung beträgt 100 Prozent der von der Bewilligungsbehörde festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben.
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