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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Fahrerlaubnis: Führerschein alten Rechts umtauschen
[Nr.99108049012001 ]

Wenn Ihr Führerschein ungültig wird, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Sie erhalten dann einen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU).

Zuständige Stelle

Untere Fahrerlaubnisbehörde der Landkreise, kreisfreien Städte, großen kreisangehörigen Städte

Verfahrensablauf

Der Antrag ist bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) schriftlich oder - soweit dies von Ihrer zuständigen Behörde angeboten wird - elektronisch per Online-Antrag zu stellen.

Im Falle einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular über Ihre Fahrerlaubnisbehörde.

Für einen Online-Antrag steht Ihnen das MV-Serviceportal unter dem Link https://www.mv-serviceportal.de/ zur Verfügung. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch.

Nach Prüfung der vollständigen Unterlagen und dem Vorliegen aller erforderlichen Voraussetzungen stellt die Führerscheinstelle Ihnen einen neuen Kartenführerschein mit neuer Geltungsdauer aus. Dieser muss zwecks Abgabe des Alt-Führerscheins bei Ihrer Führerscheinstelle persönlich abgeholt werden.

Für nähere Informationen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stelle.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Besitz eines vom Umtausch betroffenen Alt-Führerscheins

  • Sie wollen weiterhin Kraftfahrzeuge im Umfang Ihrer bisherigen Berechtigung im Straßenverkehr führen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • alter Führerschein im Original
  • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
  • gegebenenfalls Karteikartenabschrift


Kosten

  • Grundsätzlich fällt eine Gebühr von 26,50 Euro an. Gegebenenfalls fallen zusätzlich Kosten von 6,32 Euro für den Direktversand des neuen Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei an. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Gebühr: Mindestens 26,50 EUR, höchstens 32,83 EUR. (Vorkasse: nein)

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle ist der Widerspruch möglich.

Volltext

Alte Papierführerscheine verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

Wenn Ihr alter Papierführerschein ungültig wird, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen, fälschungssicheren Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.

Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Plastikkartenformat müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen.

Spezielle Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte

Ob Sie Ihren Führerschein jetzt abholen können, ist unter diesem Link ersichtlich: https://ikol.ikt-ost.de/fsb/?LICENSEIDENTIFIER=mecklenburgische_seenplatte_lk