Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
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Liebe Bürgerinnen und Bürger!
Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.
Wenn Sie eine Röntgeneinrichtung in der technischen Radiographie zur Grobstrukturanalyse in der Werkstoffprüfung betreiben, oder Änderungen am Betrieb vornehmen wollen, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Behörde mitzuteilen und hierfür eine Genehmigung zu beantragen.
Die Genehmigung wird Ihnen erteilt, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden. Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn
Neben dem Hauptantrag auf Genehmigung sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Pläne, Zeichnungen und Beschreibungen, die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlich sind,
2. Angaben, die es ermöglichen zu prüfen, ob
a) die für eine sichere Ausführung der Tätigkeit notwendige Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten bestellt ist und ihnen die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Befugnisse eingeräumt sind,
b) gewährleistet ist, dass die Ausrüstung vorhanden und Maßnahmen getroffen sind, die nach dem Stand der Technik erforderlich sind, damit die Schutzvorschriften eingehalten werden,
3. Angaben, die es ermöglichen zu prüfen, ob der Strahlenschutzverantwortliche und die Strahlenschutzbeauftragten zuverlässig sind und die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen,
4. ein Exemplar einer Strahlenschutzanweisung, wenn der Erlass einer Strahlenschutzanweisung erforderlich ist,
d. h. insbesondere:
Der Genehmigungsantrag muss vor Inbetriebnahme gestellt werden – die Röntgeneinrichtung darf erst in Betrieb genommen werden, wenn die Genehmigung erteilt wurde.
Klage
Bei der Ablehnung des Genehmigungsantrags kann Widerspruch eingelegt werden.
Sie beabsichtigen eine Röntgeneinrichtung in der technischen Radiographie zur Grobstrukturanalyse zu betreiben oder planen an einer bereits bestehenden und genehmigten Röntgeneinrichtung Änderungen wesentlicher Art vorzunehmen?
In diesen Fällen bedarf es einer beziehungsweise einer erneuten Genehmigung der zuständigen Strahlenschutzbehörde.
Hierfür müssen Sie einen Genehmigungsantrag sowie die zur Beurteilung erforderlichen Nachweise bei der zuständigen Behörde einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
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