Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock
Telefon: 0381/331-59000
Telefax: 0381/331 59045
Welche Unterlagen im Weiteren erforderlich sind, kann dem Antragsformular entnommen werden.
Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung des Vorhabens angefordert werden.
Ein Antragsvordruck ist unter dem unten aufgeführten Link erhältlich.
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Zuwendungszweck
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Krisenintervention (Telefonseelsorge) im Bereich der Freien Wohlfahrtspflege mit dem Ziel, Menschen in akuten Krisensituationen ein telefonisches Beratungsangebot anzubieten. Die Krisenintervention soll in den Wechselfällen des Lebens als offenes Angebot allen telefonisch Ratsuchenden im Land rund um die Uhr offenstehen. Darüber hinaus hat sie die Aufgabe, auf andere Beratungseinrichtungen und auf die örtlichen sozialen Sicherungs- und Hilfesysteme zu verweisen.
Gegenstand der Zuwendung
Gefördert werden die Wahrnehmung von Koordinierungsaufgaben zur Sicherstellung des Dienstes der Telefonseelsorge und die fachliche Begleitung der in der Telefonseelsorge tätigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter.
Gegenstand der Förderung sind auch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der in den vorstehend genannten Maßnahmenbereichen hauptamtlich und ehrenamtlich tätigen Personen, soweit die Fort- und Weiterbildung einen unmittelbaren Bezug zu den Maßnahmen aufweist und nicht Fördergegenstand anderer Landeszuwendungen ist.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) können nur die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern sein. Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege leiten die Mittel an Dritte (Letztempfänger) weiter, wenn diese Träger der Maßnahme sind und als Untergliederung den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege zugehören sowie die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.
Art und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung in Höhe von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.