Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock
Telefon: 0381/331-59000
Telefax: 0381/331 59045
Welche Unterlagen im Weiteren erforderlich sind, kann dem Antragsformular entnommen werden.
Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung des Vorhabens angefordert werden.
Ein Antragsvordruck ist unter dem unten aufgeführten Link erhältlich.
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Zuwendungszweck
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für ambulante Maßnahmen im Bereich der Freien Wohlfahrtspflege mit dem Ziel, Menschen in kritischen Lebenssituationen zu helfen und sie nachhaltig zu eigenständiger Lebensführung zu aktivieren.
Gegenstand der Zuwendung
Innovative Modelle und bewährte Projekte, die dazu beitragen, von sozialer Ausgrenzung betroffene Menschen niedrigschwellig anzusprechen.
Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die sich u.a. an Empfänger von Sozialhilfe, arbeitslose Menschen, Obdachlose richten.
Ein Schwerpunkt der Förderung sind dabei innovative niedrigschwellige Maßnahmen, die dazu beitragen, Probleme in sozialen Brennpunkten zu mildern oder zu lösen.
Die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen derjenigen, die in den vorstehend genannten Maßnahmenbereichen tätig sind.
Zuwendungsempfänger
Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern sowie deren Untergliederungen.
Die Weiterleitung der Zuwendung an Dritte (Letztempfänger) kann zugelassen werden, soweit diese Träger der Maßnahme sind und als Untergliederung den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege zugehören sowie die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung in Höhe von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben gewährt.