Bei einer Hausschlachtung handelt es sich um eine privat durchgeführte Schlachtung, außerhalb gewerblicher Schlachtstätten, deren Ziel es ist, Fleisch für den menschlichen Verzehr im eigenen Haushalt zu gewinnen.
Auch bei der Hausschlachtung ist es unerlässlich, bei den zu schlachtenden Tieren eine amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung durchzuführen, um eine Gefährdung für Mensch und Tier zu vermeiden. Davon betroffen sind Paarhufer, Rinder, Schweine, Ziegen, Schafe; Einhufer wie Pferde, Kaninchen und Gehegewild, sofern ihr Fleisch für den menschlichen Genuss bestimmt ist.
Die notwendigen Adressen und Ansprechpartner finden Sie auf den Seiten des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.
Ansprechpartner Fleischbeschau Hausschlachtung nach Orten (PDF, 95 kB, Ansprechpartner Fleischbeschau Hausschlachtung nach Orten, 24.05.2022)
Kontaktdaten Tierärzte für Fleischbeschau (PDF, 16 kB, Kontaktdaten Tierärzte für Fleischbeschau, 24.05.2022)
Gebührenverzeichnis für die Durchführung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung (PDF, 8 kB, 24.05.2022)
Bitte beachten Sie die Hinweise des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. (PDF, 18 kB, Bitte beachten Sie die Hinweise des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt., 24.05.2022)