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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwerbehinderte Personen beantragen
[Nr.99102015149000 ]

Zuständige Stelle

Nähere Auskünfte dazu gibt Ihnen das Hauptzollamt Stralsund (HZA) mit seinen Festsetzungsstellen in Rostock und Neubrandenburg.

Hauptzollamt Stralsund
(HZA)
Festsetzungsstelle Rostock
des HZA Stralsund
Festsetzungsstelle
Neubrandenburg
des HZA Stralsund
Hiddenseer Str. 6
18439 Stralsund

Tel. 03831/356-10
Doberaner Str. 114
18057 Rostock

Tel. 0381/203656-0
Ihlenfelder Str. 112 - 114
17034 Neubrandenburg

Tel. 0395/3503-100

Volltext

Erleichterungen für behinderte Menschen bei der Kraftfahrzeugsteuer

Behinderten Menschen, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G) oder gehörlos (Merkzeichen Gl) sind, kann eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung von 50 Prozent eingeräumt werden, wenn sie nicht die unentgeltliche Beförderung gegen Eigenbeteiligung gewählt haben.

Behinderte Menschen, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen Bl) und/oder hilflos (Merkzeichen H) sind, werden neben der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr von der Zollverwaltung unter bestimmten Voraussetzungen und auf entsprechenden Antrag hin von der Kraftfahrzeugsteuer freigestellt.

Dokumente und Formulare

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