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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Prüfungsnummer für Deutschen Weinbrand beantragen
[Nr.99050056001000 ]

Zuständige Stelle

Die Untersuchung und Erteilung der Prüfnummer beantragen Sie bei der zuständigen Landesbehörde.

In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich bitte an das LALLF Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, Thierfelderstraße 18, 18059 Rostock.

Erforderliche Unterlagen

Es ist gemäß § 4 AGeV der in der Anlage 1 der AGeV vorgegebene Antrag zu verwenden. Dem Antrag sind eine Probe von drei Flaschen beizufügen.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Veterinärverwaltungskostenverordnung. Für die Erteilung der Prüfnummer fallen gemäß Gebührenziffer 1.3.11 Gebühren in Höhe von EUR 100,00 an.

Formulare

Volltext

Deutscher Weinbrand darf nur mit einer amtlichen Prüfnummer in den Verkehr gebracht werden, das Gleiche gilt für Brandy.

Die Prüfnummer wird auf Antrag und erst nach einer analytischen Untersuchung erteilt. Sie gilt für ein Jahr. Dem Antrag sind eine Probe von drei Flaschen des zu prüfenden Getränks unentgeltlich beizufügen. Die analytische Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.