Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt eine freiwillige finanzielle Hilfe für Familien im Falle von Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) in Höhe von 1.000 Euro pro Kind.
Antragsberechtigt sind Sorgeberechtigte, die zum Zeitpunkt der Geburt und des Antrages ihre alleinige oder Hauptwohnung in Mecklenburg-Vorpommern haben und bei denen die Kinder mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind und leben.
Der Antrag ist über die zuständige Meldebehörde an die Staatskanzlei zu stellen.
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Der Antrag ist über die zuständige Meldebehörde an die Staatskanzlei zu stellen.
Antragsberechtigt sind Sorgeberechtigte, die zum Zeitpunkt der Geburt und des Antrages ihre alleinige oder Hauptwohnung in Mecklenburg-Vorpommern haben und bei denen die Kinder mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind und leben.
Antrag auf finanzielle Hilfe des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) mit Bestätigung der Meldebehörde.
Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt der Kinder bei der Staatskanzlei vorliegen.
Referat 330 - Protokoll, Ordensangelegenheiten, Ehrungen