Auf der Grundlage des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern sind die Denkmale als Quelle der Geschichte und Tradition zu schützen, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken. Insbesondere durch:
- Beratung von Denkmaleigentümern, Gemeinden, Bürgern und Planern zu Denkmalen, sowie Denkmalbereichen
- Prüfung von Anträgen und Erteilung von denkmalrechtlichen Genehmigungen, Bauanträgen, Planungen
- Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
- Denkmalrechtliche Verfügungen, Ordnungsverfahren
- Herstellung des Einvernehmens mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege
- Führung und Aktualisierung der Denkmalliste des Landkreises
- Annahme von Veräußerungs- und Veränderungsanzeigen von Denkmalen
In unserem Kreis gibt es ca. 6.000 Baudenkmale und 21.000 Bodendenkmale.
Zuständigkeiten:
- Frau Vollmer - Feldberger Seenlandschaft
- Frau Höll - Stargarder Land
- Frau Ehlert - Gemeinden : Kratzeburg, Klein Vielen, Hohen Zieritz, Blumenholz, Blankensee
- Frau Mamerow -Gemeinden : Möllenbeck, Carpin, Grünow, Wokuhl-Dabelow, Godendorf