
Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
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Auf der Grundlage des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern sind die Denkmale als Quelle der Geschichte und Tradition zu schützen, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken. Insbesondere durch:
In unserem Kreis gibt es ca. 6.000 Baudenkmale und 21.000 Bodendenkmale.
Zuständigkeiten: