zuständige untere Bauaufsichtsbehörde
Eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie im Online-Verfahren oder in Textform mit dem veröffentlichten Formular. Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Genehmigungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten einen Bescheid über die Baugenehmigung.
Die Baugehmigung ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
BauOnline-Auskunft:
Hier können Sie tagesaktuell Informationen über den Bearbeitungsstand Ihrer Anträge beim Bauamt erhalten.
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Aktenzeichen und Passwort (vorab gleich mit dem Antrag beantragen) an, damit wir Ihnen Ihre Daten zur Verfügung stellen können.
Falls Probleme bei der Anmeldung auftreten, melden Sie sich bitte bei Frau Kleemann Tel. 0395 57087 2438
https://web.lk-seenplatte.de/msbau_online/
Sie erhalten eine Baugenehmigung, wenn der Bauantrag vollständig ist und das beschriebene Bauvorhaben im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind.
Wenn Ihr Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften nicht einhält, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen separat beantragen und begründen. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft in diesem Fall, ob die Abweichungen genehmigungsfähig sind.
- Bauantrag (per Onlineservice oder per amtlich vorgeschriebenem Formular)
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
- Lageplan eines amtlich bestellten Vermessungsbüros
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutzkonzept
- Angaben über die gesicherte Erschließung
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
Bevor Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten können, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.
Für den Bauantrag müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare oder einen Onlineservice nutzen.
Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Architekten oder Bauingenieure). Zum Bauantrag gehören eine Reihe von Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlich sind. Das sind zum Beispiel der Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Lageplan, Baubeschreibung und Bauzeichnungen.
Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.
Hinweis zum Formular:
Bitte beachten Sie die Anforderungen zum barrierefreien Bauen: siehe "Checkliste für die Planung von barrierefreien Wohnungen" (PDF) (in der Rubrik "Formulare")
Kontakt:
Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an die jeweils zuständigen Mitarbeiter der jeweiligen Außenstelle:
Heike Rohde
Hansestadt Demmin
Stadt Waren (Müritz) außer die Ortsteile
Warenshof, Alt Falkenhagen, Neu Falkenhagen, Jägerhof, Rügeband, Schwenzin, Eldenholz und Eldenburg
Bärbel Gaida
Stadt Neustrelitz
Amt Penzliner Land
Ines Redner und Ina Schenk
Amt Friedland
Amt Woldegk
Amt Neverin
Amt Stargarder Land
Gemeinde Feldberger Seenlandschaft
Amt Seenlandschaft Waren
Dorit Stier
Amt Röbel-Müritz
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Katrin Splieth
Amt Stavenhagen
Amt Malchin am Kummerower See
Dagmar Neusesser
Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte
Amt Neustreitz-Land
Amt Demmin-Land
Anne Asmus
Amt Malchow
Stadt Dargun
Dr. Dirk Podeyn
Amt Treptower Tollensewinkel
Ortsteile von Waren (Müritz):
Warenshof, Alt Falkenhagen, Neu Falkenhagen, Jägerhof, Rügeband, Schwenzin, Eldenholz und Eldenburg
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