Seiteninhalt

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmenFinden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Liegenschaftskarte: Auskunft beantragen
[Nr.99012007033000 ]

In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich dargestellt. Sie können einen Auszug aus der Liegenschaftskarte im Geoshop des zuständigen Katasteramtes beantragen. 

Online-Dienste

Zuständige Stelle

zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)

Verfahrensablauf

Beantragen Sie den gewünschten Auszug der Liegenschaftskarte im Geoshop des zuständigen Katasteramtes. Sie erhalten den digitalen Auszug der Liegenschaftskarte nach Abschluss des Zahlvorgangs per download. 
Wenn Sie spezielle Auszüge benötigen, können Sie sich direkt an das zuständige Katasteramt wenden.



Spezielle Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte:

Auszüge können auch zu den Sprechzeiten des Landkreises direkt in der Auskunft des Kataster- und Vermessungsamtes oder jederzeit online im geoshop unter https://www.geocms.com/geoshop-lk-mecklenburgische-seenplatte/de/kataster-und-vermessung.html erworben werden .

Voraussetzungen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Für eine Liegenschaftskarte im Format DIN A4: 

  • Standardausgabe: EUR 15,00
  • mit Bodenschätzung: EUR 18,00
  • mit hinterlegtem Luftbild: EUR 29,00

Für eine Liegenschaftskarte im Format DIN A3: 

  • Standardausgabe: EUR 20,00
  • mit Bodenschätzung: EUR 24,00
  • mit hinterlegtem Luftbild: EUR 36,00




Spezielle Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte:

Für die Bereitstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte werden Gebühren nach der jeweils geltenden Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen ( VermKostVO M-V ) erhoben. Tarifstellen 2.1.1.7, 2.1.1.8, 2.1.2 und 2.1.3

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein



Spezielle Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte:

Link zum Formular:  https://www.geocms.com/geoshop-lk-mecklenburgische-seenplatte/de/kataster-und-vermessung.html

Rechtsbehelf

Sie können bei der zuständigen Stelle Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen. 

Volltext

Sie können einen Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen. Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises. In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich dargestellt. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte zusätzliche Angaben, wie zum Beispiel Flurstücksnummern, Nutzungsangaben, Hausnummern und Lagebezeichnungen. 

Wenn Sie für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte beantragen. Der Auszug aus der Liegenschaftskarte kann auch mit hinterlegtem Luftbild (Digitales Orthophoto) oder mit den Bodenschätzungsangaben ausgegeben werden.