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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmenFinden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Liegenschaftskataster: Auskunft aus den Ergebnissen der amtlichen Bodenschätzung beantragen
[Nr.99123010023002 ]

Das Liegenschaftskataster weist die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) für die Finanzbehörden nach. Auf der Grundlage der Bodenschätzungsergebnisse wird die Ertragsmesszahl berechnet.

Online-Dienste

Zuständige Stelle

Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden (uVGB) der Landkreise und kreisfreien Städte.

Verfahrensablauf

Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail oder Post), Erstellen der Auszüge, Versand von Produkt und Gebührenbescheid

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

zu erfragen bei den zuständigen Ansprechpartnern



Spezielle Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte:

Die Gebühren für die Erteilung von Auskünften und Auszügen aus dem Liegenschaftskataster richten sich nach der Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen ( VermKostVO M-V ).

Volltext

Neben den Informationen über die Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) weist das Liegenschaftskataster die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) für die Finanzbehörden nach. Auf der Grundlage der Bodenschätzungsergebnisse wird die Ertragsmesszahl berechnet. Sie ist ein Indikator für die Ertragsfähigkeit des Bodens (Acker oder Grünland).

Weiterhin können Auszüge aus den Bodenschätzungskarten beantragt werden.