Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
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Liebe Bürgerinnen und Bürger!
Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.
Staatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt in Deutschland beziehungsweise im Schengen-Raum ein Visum brauchen, müssen dieses rechtzeitig vor der Einreise bei einer der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland beantragen.
Für Visumangelegenheiten im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland (Botschaften, Generalkonsulate) zuständig. Über die Internetseite des Auswärtigen Amtes finden Sie alle notwendigen Informationen zu Ihrer zuständigen Deutschen Vertretung.
In der Regel müssen Sie die Antragsunterlagen persönlich abgeben:
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Staates besitzen, der im Anhang I der Visa-Verordnung der Europäischen Union (VO (EU) 2018/1806) aufgeführt ist, brauchen Sie für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen im Schengen-Raum ein Visum. Im Bereich Rechtsgrundlagen finden Sie die Verordnung inklusive des Anhangs I.
Wenn Deutschland Ihr einziges Reiseziel oder Hauptreiseziel (im Schengen-Raum) ist, können Sie das Visum bei einer Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland (Botschaften und Konsulate) beantragen; dasselbe gilt, falls kein Hauptreiseziel besteht, sie aber über die deutschen Außengrenzen in den Schengen-Raum einzureisen beabsichtigen.
Bei welcher deutschen Auslandsvertretung Sie den Antrag einreichen müssen, richtet sich nach Ihrem Wohnort. In vielen Ländern kann der Antrag auch bei einem Dienstleister eingereicht werden. In Ländern, wo Deutschland keine Auslandsvertretung hat, kann es möglich sein, das Visum für die Reise nach Deutschland bei einem anderen Schengen-Partner zu beantragen.
Das Visum berechtigt grundsätzlich zu Aufenthalten von bis zu maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen, beispielsweise für Besuchsaufenthalte, geschäftliche und touristische Aufenthalte.
Abkommen der EU mit einzelnen Drittstaaten ermöglichen deren Staatsangehörigen eine erleichterte Antragstellung. Informationen hierzu finden Sie auf der Liste der Länder mit Visumerleichterung.
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Staates besitzen, der im Anhang II der Visa-Verordnung der Europäischen Union (VO (EU) 2018/1806) aufgeführt ist und Sie keine Erwerbstätigkeit ausüben wollen, brauchen Sie für die Einreise in den Schengen-Raum kein Visum.
Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.