Die Kreisverwaltung bietet neben der telefonischen Terminvergabe beim Bürgerservice nun auch die Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten an. Verfügbar ist ein Terminfenster für die nächsten vier Wochen (Uhrzeit ...
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden. Mehr Informationen zum Datenschutz
Der Bauantrag ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese prüft den Bauantrag und trifft die Entscheidung. Sie beteiligt zuvor die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag vorgeschrieben ist, oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann.
BauOnline-Auskunft:
Hier können Sie tagesaktuell Informationen über den Bearbeitungsstand Ihrer Anträge beim Bauamt erhalten.
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Aktenzeichen und Passwort (vorab gleich mit dem Antrag beantragen) an, damit wir Ihnen Ihre Daten zur Verfügung stellen können.
Falls Probleme bei der Anmeldung auftreten, melden Sie sich bitte bei Frau Kleemann Tel. 0395 57087 2438
Der Bauantrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Bauformulare zu stellen.
Mit dem Bauantrag sind die erforderlichen Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlich sind, bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Der Bauantrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Bauformulare zu stellen.
Neben dem Bauantrag sind die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlich Unterlagen (z.B. Lageplan, Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Baubeschreibung, Bauzeichnungen usw.) bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Welche Unterlagen vorzulegen sind, ergibt sich aus der Bauvorlagenverordnung -
Bevor ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben realisiert werden kann, muss eine Baugenehmigung vorliegen. Dazu ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein Bauantrag zu stellen. Der Bauantrag muss vom Bauherrn und vom Entwurfsverfasser, die Bauvorlagen vom Entwurfsverfasser unterschrieben sein. Die von Fachplanern erstellten Bauvorlagen müssen auch von diesen unterschrieben sein.
Hinweis zum Formular:
Bitte beachten Sie die Anforderungen zum barrierefreien Bauen: siehe "Checkliste für die Planung von barrierefreien Wohnungen" (PDF) (in der Rubrik "Formulare")
Kontakt:
Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an die jeweils zuständigen Mitarbeiter der jeweiligen Außenstelle:
Heike Rohde
Hansestadt Demmin
Stadt Waren (Müritz) außer die Ortsteile
Warenshof, Alt Falkenhagen, Neu Falkenhagen, Jägerhof, Rügeband, Schwenzin, Eldenholz und Eldenburg
Bärbel Gaida Stadt Neustrelitz
Amt Penzliner Land
Ines Redner und Ina Schenk Amt Friedland
Amt Woldegk
Amt Neverin
Amt Stargarder Land
Gemeinde Feldberger Seenlandschaft
Amt Seenlandschaft Waren
Dorit Stier Amt Röbel-Müritz
Katrin Splieth Amt Stavenhagen
Amt Malchin am Kummerower See
Dagmar Neusesser Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte
Amt Neustreitz-Land
Amt Demmin-Land
Anne Asmus Amt Malchow
Stadt Dargun
Dr. Dirk Podeyn Amt Treptower Tollensewinkel
Ortsteile von Waren (Müritz):
Warenshof, Alt Falkenhagen, Neu Falkenhagen, Jägerhof, Rügeband, Schwenzin, Eldenholz und Eldenburg