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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

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Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem PTB-Zulassungszeichen im Kreis - Erteilung
[Nr.99089069001000 ]

Der „Kleine Waffenschein“ ist die Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen.

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Bemerkungen

Fallen die Erteilungsvoraussetzungen (die erforderliche Zuverlässigkeit oder die persönliche Eignung) nachträglich weg, so wird die bereits erteilte Erlaubnis durch die zuständige Behörde widerrufen.

Zuständige Stelle

Landkreise und kreisfreie Städte

Verfahrensablauf

Sie erhalten die Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (Kleiner Waffenschein) auf Antrag. Legen Sie hierzu den von Ihnen ausgefüllten Antrag sowie den Nachweis, dass Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben (Personalausweis oder Reisepass) der zuständigen Stelle zur Prüfung vor.
Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und erteilt Ihnen anschließend die waffenrechtliche Erlaubnis.

Voraussetzungen

Die Erteilung des Kleinen Waffenscheines setzt voraus, dass

  • das 18. Lebensjahr vollendet wurde und
  • die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung vorhanden ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausgefülltes Antragsformular

Fristen

keine

Formulare

Rechtsbehelf

Gegen eine ablehnende Entscheidung der Behörde ist der Wiederspruch zulässig (§ 69 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)).

Volltext

Der „Kleine Waffenschein“ ist die Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (sogenannte SRS-Waffen), die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das kreisförmige Prüfsiegel der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) tragen bzw. die den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union entsprechen und daher im Erwerb und im Besitz erlaubnisfrei sind. Ein Bedürfnis muss nicht nachgewiesen werden. Der „Kleine Waffenschein“ wird unbefristet und ohne ausdrückliche Beschränkung auf bestimmte Anlässe oder Gebiete erteilt.