Seiteninhalt
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Schornsteinfeger
[lk]

Das Sachgebiet Allgemeines Ordnungrecht ist Aufsichtsbehörde für die im Kreisgebiet tätigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Für jeden der 26 Kehrbezirke ist eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt. Sie überwachen unter anderem die Brand- und Betriebssicherheit der Anlagen ihres Kehrbezirkes, führen Feuerstättenschauen durch und erlassen Feuerstättenbescheide.

Welcher bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist eigentlich für mich zuständig?

Ausschreibungen / Bestellungen Schornsteinfeger

Bürgerinformation zum Schornsteinfegerwesen

Dokumente und Formulare