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Schulkostenbeitrag / Grenzbetrag
[lk]

Pro Schuljahr wird ein Schulkostenbeitrag in Höhe von 30,00 EUR pro Schüler/-in erhoben.

Rechtsgrundlage dieser Forderung sind § 54 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes für das Land M-V und der Beschluss des Kreistages Nr. B-KT I/75/2012.

Die vom Landkreis als Schulträger erhobenen Kosten werden als Anteilsfinanzierung bei der Beschaffung von Arbeitsheften, Verbrauchs- und Unterrichtsmittel und für die Erstellung von Kopien verwendet.

Die Bescheide werden per Post den Sorgeberechtigten bzw. dem volljährigen Schüler zugestellt.

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