Die Kreisverwaltung bietet neben der telefonischen Terminvergabe beim Bürgerservice nun auch die Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten an. Verfügbar ist ein Terminfenster für die nächsten vier Wochen (Uhrzeit ...
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Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen erhalten, wenn sie die Gesamtmaßnahme nicht aus eigenen Haushaltsmitteln finanzieren kann und keine ausreichenden Finanzhilfen von anderer Seite erhält.
Zuständige Stelle
Für Anträge:
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Im Rahmen der Bewilligung:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Verfahrensablauf
Gemeinden können Zuwendungen für städtebauliche Gesamtmaßnahmen beim Land beantragen. Die Zuwendungen bestehen aus Mitteln der Europäischen Union (EU), des Bundes und des Landes.
Reichen Sie dazu Ihren vollständigen Antrag fristgerecht über den für Sie zuständigen Landrat beim Ministerium ein. Das Ministerium entscheidet dann über die Aufnahme Ihrer beantragten Gesamtmaßnahme in das jeweilige Städtebauförderprogramm.
Wenn Ihre Gesamtmaßnahme in das Städtebauförderprogramm aufgenommen wurde, wird das Landesförderinstitut Ihren Antrag bewilligen.
Sie erhalten dann vom Landesförderinstitut einen vorläufigen Bewilligungsbescheid. Mit diesem können Sie anschließend die Zuwendung als Vorauszahlung beim Landesförderinstitut abrufen.
Voraussetzungen
Ihr zu förderndes Vorhaben muss eine städtebauliche Sanierungs oder Entwicklungsmaßnahmen als Gesamtmaßnahme sein.
Ihre Gemeinde darf nicht in der Lage sein, die Gesamtmaßnahme mit eigenen Haushaltsmitteln zu finanzieren.
Sie dürfen keine ausreichenden Finanzhilfen von anderer Seite erhalten.
Sie müssen im Vorfeld ein Fördergebiet räumlich abgrenzen.
Unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger müssen Sie ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept erstellen, in dem die Ziele und die Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt werden.
Ihr Entwicklungskonzept ist in ein gegebenenfalls bereits vorhandenes gesamtstädtisches Konzept einzubetten oder daraus abzuleiten.
Ihr Entwicklungskonzept muss aktuell sein.
Ihr Entwicklungskonzept muss Aussagen zur langfristigen Verstetigung erfolgreicher Maßnahmen über den Förderzeitraum hinaus beinhalten.
Ihr Entwicklungskonzept muss Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel beinhalten, insbes. durch Verbesserung der grünen Infrastruktur, wie beispielsweise des Stadtgrüns.
Mindestens eine Ihrer Maßnahmen muss im Zuwendungszeitraum nach Maßgabe dieser Verwaltungsvereinbarung durchgeführt werden.
Ihre Gemeinde muss ihre privat nutzbaren Grundstücke sowie ihre Rechte an privat nutzbaren Grundstücken gemäß der Städtebauförderrichtlinie MV bereitstellen.
Vor der Antragstellung müssen Sie den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für die Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen beziehungsweise die Voruntersuchungen beschlossen und ortsüblich bekannt gemacht oder das Sanierungs- und Entwicklungsgebiet förmlich festgelegt haben.
Erforderliche Unterlagen
Sachstandsbericht
ausgefülltes Formblatt mit Eckwerten des Monitorings Stadtentwicklung
Ausgabenübersicht
Finanzierungsübersicht
Darstellung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Sanierung anderer öffentlicher Aufgabenträger
Grundstücksverzeichnisse
RUBIKON-Auszug
Erklärung nach Rundschreiben des Innenministeriums nach dem Muster Nr. 1.1.2 VV-K
Fristen
Die Zuwendungsanträge sind jährlich bis zum 15. Januar einzureichen.
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Rechtsbehelf
Widerspruch
Volltext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen und nach Maßgabe von Europa-, Bundes- und Landesrecht Zuwendungen für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen als Gesamtmaßnahmen.
Diese Zuwendungen können gewährt werden, wenn und soweit die Gemeinde nicht in der Lage ist, die Gesamtmaßnahme aus eigenen Haushaltsmitteln zu finanzieren und sie auch keine ausreichenden Finanzhilfen von anderer Seite erhält.
Die Zuwendungen sind dazu bestimmt, gebietsbezogene städtebauliche Missstände in den Gemeinden zu beheben oder deutlich und nachhaltig zu mildern und so gleichzeitig die Rahmenbedingungen für private Investitionen zu verbessern.
Dokumente und Formulare
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