Untere Bauaufsichtsbehörden
Eine Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen Sie im Online-Verfahren oder in Textform.
Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welchen Bauantrag sich Ihr Antrag auf Teilbaugenehmigung bezieht und welche Baumaßnahmen er umfasst. Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu. Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Teilbaugenehmigung vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Antrages nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag.
Die Teilbaugenehmigung ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
Sie erhalten eine Teilbaugenehmigung:
- wenn der zugrunde liegende Bauantrag in Bezug auf die zur Teilbaugenehmigung beantragten Änderungsmaßnahmen vollständig ist,
- das beschriebene Änderungsvorhaben im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind.
- Antrag (per Onlineservice oder in Textform)
Falls noch nicht zum Bauantrag eingereicht:
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben und schon vor der Erteilung der Baugenehmigung einzelne Bauabschnitte ändern möchten, benötigen Sie eine Teilbaugenehmigung für diese Bauarbeiten. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung.
Im Antrag geben Sie an, welche einzelne Bauteile oder Bauabschnitte Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung ändern möchten.
Die Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage ist gebührenpflichtig.