Kreisausschuss
Jeder Kreistag hat einen Kreisausschuss zu bilden. Diesem gehören laut Hauptsatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte 16 Mitglieder des Kreistages an. Der Landrat gehört dem Kreisausschuss als stimmberechtigter Vorsitzender an.
Die Sitzungen des Kreisausschusses sind laut Hauptsatzung öffentlich.
Beratende und weitere Ausschüsse
Der Kreistag kann zur Vorbereitung seiner Beschlüsse ständige oder zeitweilige Ausschüsse (PDF) bilden, die beratend tätig werden. Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Nach der Hauptsatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte bildet der Kreistag Ausschüsse für folgende Aufgabenbereiche:
Freiwillige Ausschüsse
Pflichtiger Ausschuss
Live aus den Ausschüssen
Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Integration wird am 13.06.2023 um17:00 Uhr live übertragen.
Tagesordnung Ausschüsse
Die Übertragung endet mit dem Schließen des öffentlichen Teils der Sitzung.
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