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ÖPNV-Beirat

Gemäß § 7 Abs. 1 ÖPNVG M-V hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als Aufgabenträger für den sonstigen ÖPNV einen Nahverkehrsplan im Sinne von § 8 Abs. 3 PBefG aufzustellen. Der Nahverkehrsplan bildet den Rahmen für die regionale Entwicklung. Der in den Kreistagen der damaligen Altkreise und in der Stadtvertretung NB beschlossene Regionale Nahverkehrsplan Mecklenburgische Seenplatte aus dem Jahr 2011 befindet sich gegenwärtig in der Fortschreibung. Der Landkreis beauftragte das Planungsbüro PROZIV im April 2015 mit der Fortschreibung. Entsprechend § 7 Abs. 5 ÖPNVG M-V soll sich der Aufgabenträger bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans eines ÖPNV-Beirats bedienen. Der Beirat hat beratende Funktion. Seine Bildung, Mitgliedschaft und Arbeitsweise wird vom Aufgabenträger geregelt.
Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am 06.07.2015 die entsprechenden Beschlüsse dazu gefasst.