Seiteninhalt
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Vermittlungsbudget Bewilligung SGB II
[Nr.99007006017001 ]

Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle oder Ausbildung suchen oder aufnehmen, können Sie sich zum Beispiel Ihre Ausgaben für Bewerbungsunterlagen oder für die Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch von Ihrer Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihrem Jobcenter erstatten lassen.

Verfahrensablauf

Einen Antrag auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget stellen Sie schriftlich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter.

  • Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrer Vermittlungs- beziehungsweise Integrationsfachkraft bei der Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter.
  • Im Gespräch  mit Ihnen wird dann besprochen,  ob eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget möglich ist  und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
  • Von Ihrer Vermittlungs- beziehungsweise Integrationsfachfachkraft erhalten Sie die entsprechenden Antragsunterlagen.
  • Füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen wieder an die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter.
  • Beachten Sie, dass Sie eine Förderung und Kostenerstattung aus dem Vermittlungsbudget beantragen müssen, bevor Ihnen Kosten entstehen.
  • Sie bekommen einen schriftlichen Bescheid, ob die Kosten übernommen werden. Im Antragsformular können Sie ankreuzen, wenn Sie auf einen Bescheid verzichten möchten, solange Ihrem Antrag voll entsprochen wird.
  • Die erstattungsfähigen Kosten werden Ihnen auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Wenn Sie als Kundin beziehungsweise Kunde der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Erstattung Ihrer Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen stellen möchten, können Sie dies auch online tun:

  • Vereinbaren Sie mit Ihrer Vermittlungsfachkraft eine finanzielle Unterstützung aus dem Vermittlungsbudget. 
  • Lassen Sie sich von Ihrer Vermittlungsfachkraft für die Online-Plattform „eService“ der Bundesagentur für Arbeit freischalten.
  • Vor dem Vorstellungsgespräch: Rufen Sie die Online-Plattform „eService“ auf. Füllen Sie dort das Antragsformular für die Erstattung der Reisekosten aus – so informieren Sie Ihre Agentur für Arbeit im Übrigen auch über Ihr Vorstellungsgespräch.
  • Nach dem Vorstellungsgespräch: Geben Sie die entstandenen Kosten in Ihrem Antrag an und laden Sie die entsprechenden personalisierten Nachweise (zum Beispiel Bahntickets, Arbeitgeberbestätigung) online hoch.

Als Kundin und Kunde eines Jobcenters können Sie den eService nicht nutzen. Wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter.

Voraussetzungen

  • Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht oder arbeitslos und wollen eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.
  • Sie suchen eine betriebliche (im Bereich der Grundsicherung auch schulische) Ausbildung.
  • Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget muss beantragt werden, bevor die Kosten entstehen.

Erforderliche Unterlagen

Je nachdem, welche Unterstützung Sie beantragt haben, müssen Sie entsprechende Belege vorlegen. Ihre Vermittlungs- beziehungsweise Integrationsfachkraft teilt Ihnen mit, welche Unterlagen dem Antrag beigefügt werden müssen.

Fristen

Ein Antrag auf eine Förderung und Kostenerstattung  aus dem Vermittlungsbudget muss gestellt werden, bevor Kosten entstehen.

Formulare

Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Volltext

Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget soll Sie dabei unterstützen, eine neue Arbeit oder betriebliche (wenn Sie ALG II beziehen, auch schulische) Ausbildung zu suchen und aufzunehmen. Dabei kann Sie die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter finanziell unterstützen indem beispielsweise  Kosten für Ihre

  • Bewerbungen,
  • Fahrten oder Reisen zu Vorstellungsgesprächen,
  • erforderlichen Dokumenten (beispielsweise beglaubigte Kopien, Übersetzungen) oder
  • Umzugskosten (wenn Sie für die neue Arbeit umziehen müssen). 

übernommen werden.

Welche Kosten übernommen werden können, prüft und entscheidet Ihre Vermittlungs- beziehungsweise Integrationsfachkraft  auf Ihre Anfrage / Antragstellung vor der Entstehung der zu erwartenden Kosten.

Sie können die Förderung bekommen, wenn Sie 

  • arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, also bereits Ihre Kündigung erhalten haben, und eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen wollen oder
  • eine betriebliche Ausbildung suchen oder 
  • Leistungen der Grundsicherung erhalten und entweder eine der oben genannten Möglichkeiten oder die Aufnahme einer schulischen Ausbildung anstreben.

Sie können die Förderung auch bekommen, wenn Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz anstreben oder beginnen. Voraussetzung ist, dass Sie die Beschäftigung mindestens 15 Stunden pro Woche ausüben.

Sie können keine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten, wenn

  • die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber gleichartige Leistungen erbringt,
  • andere öffentlich-rechtliche Stellen zur Zahlung gleichartiger Leistungen gesetzlich verpflichtet sind oder
  • Bewerbungen nicht durch Sie selbst versandt werden.

Beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget haben. Ob und in welcher Höhe Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihr Jobcenter. Außerdem müssen Sie Nachweise über Ihre Ausgaben vorlegen.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.