Seiteninhalt
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Zahnärztliche Behandlung für Krankenversicherte Finanzierung
[Nr.99134033174000 ]

Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlung.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.

Erforderliche Unterlagen

  • Beim Arztbesuch: elektronische Gesundheitskarte.
  • Bei Zahnersatz: Heil- und Kostenplan des behandelnden Zahnarztes.

Rechtsbehelf

Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.

Volltext

Die zahnärztliche Behandlung besteht aus

  • diagnostischen Maßnahmen,
  • konservierender, chirurgischer und kiefernorthopädischer Behandlung,
  • systematischer Behandlung von Parodontopathien (Erkrankungen des Zahnhalteapparates)
  • sonstigen Behandlungsmaßnahmen
  • der Verordnung von Arzneimitteln.

Für Zahnersatz übernimmt die Krankenkasse 60 Prozent der Kosten, die für die sogenannte Regelversorgung nach einem bestimmten Befund festgelegt sind.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.