Die Kreisverwaltung bietet neben der telefonischen Terminvergabe beim Bürgerservice nun auch die Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten an. Verfügbar ist ein Terminfenster für die nächsten vier Wochen (Uhrzeit ...
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Besitzen Sie Schweine, dann können Sie als Schweinehalter Zuwendungen für die zeitweise Aufgabe der Schweinehaltung in amtlich angeordneten Sperrzonen I, II und III und Restriktionszonen zur Bekämpfung der ASP erhalten.
Zuständige Stelle
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Dezernat IF
Bleicherufer 13
19053 Schwerin,
Tel: 0385/58866 000
Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, der Landesrechnungshof und die Bewilligungsbehörde (s.o.) haben das Recht, die Einhaltung der Bestimmungen durch Besichtigung an Ort und Stelle und durch Einsichtnahme in die Bücher, Beleg und sonstigen Unterlagen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen und Auskünfte einzuholen.
Verfahrensablauf
Für den Antrag ist ein schriftliches Verfahren nötig.
Der Antrag ist bei der Bewilligungsbehörde erhältlich oder im Internet
Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie ihn an die Bewilligungsbehörde
Vorzeitiger Maßnahmebeginn ist zugelassen, d.h. er gilt mit dem Tag der Antragstellung als genehmigt
Stellen Sie nach Einreichung des Antrages die Schweinehaltung ein
Reichen Sie den Verwendungsnachweis mit den entsprechenden Nachweisen ein
Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Auszahlung durch die Bewilligungsbehörde
Voraussetzungen
natürliche oder juristische Person des Privatrechts sowie deren Zusammenschlüsse, unabhängig von deren Rechtsform
im Bereich von amtlich angeordneten Sperrzonen I, II, III oder Restriktionszonen
innerhalb Mecklenburg-Vorpommern
Anzahl der bezuschussten Schweine ist durch den letzten vorliegenden Bescheid der Tierseuchenkasse nachzuweisen
Tiere der Art Sus scrofa f. domestica (Hausschwein)
Erforderliche Unterlagen
Dokumente aus denen die Schlachtung oder der Verkauf der Schweine hervorgeht (z.B. Schlachtabrechnung, Belege für die amtliche Fleischuntersuchung oder Lieferscheine)
Letzter Bescheid der Tierseuchenkasse
Fristen
Die Verwaltungsvorschrift tritt am 31. Dezember 2023 außer Kraft.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja, Antragsformular und Verwendungsnachweis (erhältlich bei der Bewilligungsbehörde oder online)
Für die Bewilligung, Auszahlung und Berechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern, soweit nicht in der Verwaltungsvorschrift Abweichungen zugelassen sind, und das Landesverwaltungsverfahrensgesetz.
Volltext
Als Schweinehalter können Sie einmalig 200 Euro je Schwein, begrenzt auf höchstens 100 Schweine, für die zeitweise Aufgabe der Schweinehaltung erhalten.
Zuwendungsempfänger können natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, sowie deren Zusammenschlüsse sein, unabhängig von der jeweiligen Rechtsform.
Sie verpflichten sich dabei für einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten, gerechnet ab dem im Antrag genannten Zeitpunkt, keine Schweine in den amtlich angeordneten Sperr- und Restriktionszonen zu halten.
Die Schlachtung oder der Verkauf der Tiere muss durch entsprechende Dokumente nachgewiesen werden.