Die Kreisverwaltung bietet neben der telefonischen Terminvergabe beim Bürgerservice nun auch die Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten an. Verfügbar ist ein Terminfenster für die nächsten vier Wochen (Uhrzeit ...
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Die Förderung dient einer nachhaltigen Entwicklung der Forstwirtschaft. Mit den Vorhaben werden langfristig naturnahe, stabile sowie arten- und strukturreiche Wälder geschaffen beziehungsweise wiederhergestellt.
Zuständige Stelle
Landesforst MV AöR
Verfahrensablauf
ganzjährige schriftliche Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde
Auswahl zu den Stichtagen 01. Februar, 30. April, 15. August und 05. November
bei Forstbetrieben mit Waldeigentum von mehr als 100 ha: Vorlage eines Forsteinrichtungswerks (nicht älter als 10 Jahre) sowie eines Zertifikats für nachhaltige Waldbewirtschaftung (zum Beispiel PEFC. FSC-Siegel)
Eigentumsnachweis des Zuwendungsempfängers beziehungsweise bei Besitzern schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers mindestens für die Dauer der Zweckbindung
Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen auf Flächen, die der Zuwendungsempfängerin oder dem Zuwendungsempfänger zum Zwecke des Naturschutzes unentgeltlich übertragen worden sind.
Bagatellgrenze beträgt bei Wundstreifensystemen 200,00 EUR, im Übrigen 1.000,00 EUR
Zusätzliche Voraussetzungen bei der Förderung des Laubholzunterbaus in kalamitätsgefährdeten Wäldern:
Vorlage eines Standortgutachtens zur Feststellung des Wachstumspotenzials bei nicht ausreichender Erkundung
Verwendung standortgerechter Laubholzbaumarten sowie von Vermehrungsgut aus empfohlenen Herkunftsgebieten
Fläche liegt in kalamitätsgefährdeten Waldgebieten
Zusätzliche Voraussetzungen bei der Förderung der Waldbrandvorsorgemaßnahmen:
Verpflichtung zur Teilnahme am Europäischen Forstlichen Informationssystem zur Waldbrandstatistik
Geplante Maßnahme befindet sich in einem Gebiet mit hohem und mittleren Waldbrandrisiko (Karten bei Forstbehörde einsehbar)
Durchführung erfolgt entsprechend der Leitlinien für den forstwirtschaftlichen Wegebau im Landeswald Mecklenburg-Vorpommern
1. Laubholzunterbau in kalamitätsgefährdeten Wäldern, einschließlich
Erwerb forstlichen Vermehrungsgutes und dessen Ausbringung einschließlich Flächenvorbereitung
Maßnahmen zum Schutz der Kultur durch Zaunbau
Nachbesserungen (Erwerb forstlichen Vermehrungsgutes und dessen Ausbringung) während der ersten fünf Jahre nach Anlage des Laubholzunterbaus bei Ausfall aufgrund natürlicher Ereignisse von mehr als 40 % von der Mindestpflanzenstückzahl oder mehr als 1 ha zusammenhängende Fläche
2. Waldbrandvorsorgemaßnahmen
Anlage und Unterhaltung von Wundstreifensystemen
Anlage von Wasserentnahmestellen
Anlage und Modernisierung von kurzen unversiegelten Verbindungswegen zu Wasserentnahmestellen
3. Investitionen zur Steigerung des Freizeitwertes der Wälder
Ausweisung und Anlage von Rad-, Wander- und Reitwegen
Bau von Erholungs- und Verweileinrichtungen
Erschließung historischer, kultureller sowie landschafts- und naturschutzwertvoller Bestandteile
Anlage von Walderlebnis- und -lehrpfaden
Wer wird gefördert?
natürliche und juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Eigentümer oder Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen
Wie wird gefördert?
Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
bei 1. und 2. bis 100 %, bei 3. bis zu 85% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Förderhöchstbeträge bei Laubholzunterbau durch Saat 3.150,00 EUR/ha, durch Pflanzung 4.200,00 EUR/ha, bei Nachbesserungen 2.100,00 EUR/ha
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