18.03.2013
Bestellung eines gesetzlichen Vertreters
gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum einen gesetzlichen Vertreter bestellt:
Gemarkung: Vanselow
Flur: 2
Flurstück: 314
Grundbuch: Siedenbrünzow, Blatt 266
Eigentümer: Brücker
Gesetzlicher Vertreter: Gemeinde Siedenbrünzow
Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der auf Seite 1 unten genannten Regionalstandorte eingelegt werden.
Im Auftrag
Seiferth
Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor