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05.04.2019

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung eines Rechtsgeschäftes/ hier: Stuterhof, Flur 3

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung eines Rechtsgeschäftes

Mit Bescheid vom 4. Juli 2006 i. V. m. dem 1. Änderungsbescheid vom 31. August 2006 und dem 2. Änderungsbescheid vom 10. März 2008 wurde die Hansestadt Demmin zum gesetzlichen Vertreter für den unbekannten Eigentümer des Grundstücks

Gemarkung: Stuterhof
Flur: 3
Flurstücke: 368/4 (jetzt 368/6) und 390
Grundbuch von: Demmin, Blatt 2228
Eigentümer: Ulrich Poll

auf der Grundlage des Art. 233 § 2 Abs. 3 BGBEG bestellt.

Mit Bescheid vom 3. Juli 2018 wurde die bestehende Bestellung der Hansestadt Demmin als gesetzlicher Vertreter nach Herrn Ulrich Poll, bzw. dessen Rechtsnachfolger erweitert.

Mit Bescheid vom 5. April 2019 wurde das mit der UR.-Nr. 1793/2018 der Notarin Petra Berger in 17109 Demmin, Treptower Straße 20 beurkundete Rechtsgeschäft gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 BGBEG in Verbindung mit § 1821 BGB genehmigt.

Die Genehmigung umfasst die Veräußerung der nachfolgend aufgeführten Liegenschaften:


Gemarkung: Stuterhof
Flur: 3
Flurstücke: 368/6 (ehemals Bestandteil vom Flurstück 368/4) und 390
Grundbuch von: Demmin, Blatt 2228
Eigentümer: Ulrich Poll.

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:

Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.

Die erteilte Genehmigung vom 5. April 2019 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG M-V eingesehen werden.

Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt die Genehmigung des v. g. Rechtsgeschäfts zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag

-Siegel-

gez. Felicitas von Mutius
Amtsleiterin