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15.04.2019

Abberufung eines gesetzlichen Vertreters / hier: Wohnungsbaugesellschaft mbH Röbel

Abberufung der Wohnungsbaugesellschaft mbH Röbel als gesetzlicher Vertreter gemäß § 11 b VermG

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für das nachfolgend aufgeführte Eigentum den gesetzlichen Vertreter abberufen:

Grundbuch von: Röbel (Müritz), Blatt 132
Ehemalige Eigentümer: Frau Auguste Jahnke, geb. Klette, Frau Hedwig Lier, geb. Schröter und
Herr Kurt Lier
Gesetzlicher Vertreter: Wohnungsbaugesellschaft mbH Röbel


Der Bescheid über die Abberufung des gesetzlichen Vertreters vom 12. April 2019 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß
§ 13 VwVfG M-V eingesehen werden.


Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer-den.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:

Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz

Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt der Bescheid über die Abberufung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag

-Siegel-

gez. Felicitas von Mutius
Amtsleiterin