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12.06.2018

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung eines Rechtsgeschäftes / hier: Stuterhof, Flur 3

Mit Bescheid vom 4. Juli 2006 i. v. m. Bescheid vom 10. März 2008 wurde die Hansestadt Demmin zum gesetzlichen Vertreter für die unbekannten Eigentümer des Grundstücks

Gemarkung: Stuterhof
Flur: 3
Flurstück: 368/4 (jetzt 368/7)
Grundbuch von: Demmin, Blatt 2228
Eigentümer: Ulrich Poll

auf der Grundlage des Art. 233 § 2 Abs. 3 BGBEG bestellt.

Mit Bescheid vom 12. Juni 2018 wurde das mit der UR.-Nr. 447/2018 der Notarin Petra Berger in 17109 Demmin beurkundete Rechtsgeschäft gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 BGBEG in Verbindung mit
§ 1821 BGB genehmigt.

Die Genehmigung umfasst die Veräußerung des nachfolgend aufgeführten Grundstücks zum Verkehrswert:


Gemarkung: Stuterhof
Flur: 3
Flurstück: 368/7 (ehemals Bestandteil vom Flurstück 368/4)
Grundbuch von: Demmin, Blatt 2228
Eigentümer: Ulrich Poll.

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:

Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.

Die erteilte Genehmigung vom 12. Juni 2018 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG M-V eingesehen werden.

Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt die Genehmigung des v. g. Rechtsgeschäfts zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag

-Siegel-

gez. Felicitas von Mutius
Amtsleiterin