Seiteninhalt

02.12.2013

Abberufung eines gesetzlichen Vertreters / hier: Siedenbollentin, Flur 17 und 18

Abberufung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 BGBEG

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum den gesetzlichen Vertreter abberufen:

Gemarkung: Siedenbollentin
Flur: 17 und 18 (ehemals 3, 6, 7, 8 und 14)
Flurstück: 68, 209, 232 und 43, 55 (ehemals 20, 8, 18, 36, 21/1, 22, 105, 5 und 72)
Grundbuch von: Siedenbollentin, Blatt 121
Eigentümer: Ida Witt, geb. Mau, Willi Witt, Gertud Lange, geb. Witt, Heinz Witt, Günter Witt in Erbengemeinschaft
Gesetzlicher Vertreter: Amt Treptower Tollensewinkel (ehemals Amt Tollensetal)

Gleichzeitig erfolgt die Kraftloserklärung der Bestallungsurkunde vom 19. Februar 1998.

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem Regionalstandort eingelegt werden.

Im Auftrag

 

Seiferth
Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor