Seiteninhalt

20.12.2017

Abberufung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 BGBEG / hier: Teusin

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum den gesetzlichen Vertreter abberufen:

Gemarkung: Teusin
Flur: ehemals 1
Flurstück: ehemals 52/1 (im Flurneuordnungsverfahren untergegangen)
Grundbuch von: Utzedel, ehemals Blatt 595
Eigentümer: ehemals LPG (P) Hohenbrünzow
Gesetzlicher Vertreter: Gemeinde Utzedel

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:
Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.

Der Abberufungsbescheid einschließlich der Begründung kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt der Abberufungsbescheid zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag

-Siegel-

gez. Kathrin Schmidt
amtierende Amtsleiterin