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25.07.2018

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung eines Rechtsgeschäftes / hier: Gemarkung: Röbel, Flur 2

Mit Bescheid vom 24. Juni 1993 (berichtigt durch Bescheid vom 28. August 2017) wurde die Wohnungsbaugesellschaft mbH Röbel zum gesetzlichen Vertreter für die unbekannten Eigentümer des Grundstücks

Gemarkung: Röbel
Flur: 2
Flurstück: 44
Grundbuch von: Röbel, Blatt 132
Eigentümer: Kurt Lier, Auguste Jahnke, geb. Klette und Hedwig Lier

auf der Grundlage des § 11 b VermG bestellt.

Mit Bescheid vom 24. Juli 2018 wurde das mit der UR.-Nr. 293/2018 der Notarin Patricia Körner in Rostock beurkundete Rechtsgeschäft gemäß § 11 b VermG in Verbindung mit § 1821 BGB genehmigt.

Die Genehmigung umfasst die Veräußerung des nachfolgend aufgeführten Grundstücks:

  Gemarkung: Röbel
Flur: 2
Flurstück: 44
Grundbuch von: Röbel, Blatt 132
Eigentümer: Kurt Lier, Auguste Jahnke, geb. Klette und
Hedwig Lier, geb. Schröter.

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:

Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.

Die erteilte Genehmigung vom 24. Juli 2018 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt die Genehmigung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag

-Siegel-

gez. Felicitas von Mutius
Amtsleiterin