09.03.2012
Abberufung eines gesetzlichen Vertreters: GB Penzlin
gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum einen gesetzlichen Vertreter abberufen:
Gemarkung: Penzlin
Flur: 6
Flurstücke: 105
Grundbuch: Penzlin, Blatt 40037 (ehemals Blatt 5134)
Eigentümer: ehemals Hermann Rütz
Gesetzlicher Vertreter: Herr Dieter Wockenfuß
Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der auf Seite 1 unten genannten Regionalstandorte eingelegt werden.
Im Auftrag
Seiferth
amt. Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor