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18.09.2019

Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 BGBEG / hier Gemarkung Waren, Flur 33

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum einen gesetzlichen Vertreter bestellt:

Gemarkung: Waren
Flur: 33
Flurstück: 17/2
Grundbuch von: Waren (Müritz), Blatt 8799
Eigentümer: Heinrich Sengebusch und Sophie Sengebusch, geb. Mitteldorf
Gesetzlicher Vertreter: Stadt Waren (Müritz)

Rechtbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer-den. Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat-, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:

Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.

Der Bescheid über die Bestellung der Stadt Waren (Müritz) zum gesetzlichen Vertreter vom
17. September 2019 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG M-V eingesehen werden.


Seite 2 von 2 des Schreibens vom 17. September 2019

Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt der Bescheid über die Bestellung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag

-Siegel-

gez. Felicitas von Mutius
Amtsleiterin