18.01.2012
Abberufung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB / hier: Remplin
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum einen gesetzlichen Vertreter abberufen:
Gemarkung: Remplin
Flur: 2 und 6
Flurstücke: 124 und 65/1, 65/2, 65/3, 65/4, 65/5 (Miteigentumsanteil)
Grundbuch: Remplin, Blatt 792
Eigentümer: Erich Krämer
Gesetzlicher Vertreter: Stadt Malchin (ehemals Gemeinde Remplin) vertreten durch das Amt MALCHIN am Kummerower See
Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der auf Seite 1 unten genannten Regionalstandorte eingelegt werden.
Im Auftrag
Seiferth amtierender Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor