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28.01.2014

Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 BGBEG / hier: Gemarkung Klocksin

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum einen gesetzlichen Vertreter bestellt:

Gemarkung: Klocksin
Flur: 1
Flurstück: 168
Grundbuch: Klocksin, Blatt 620
Eigentümer: Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft „Helmut Just“
Gesetzlicher Vertreter: Gemeinde Dahmen, vertreten durch das Amt Mecklenburgische Schweiz

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei den Regionalstandorten eingelegt werden.


Seiferth
Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor