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25.08.2014

Abberufung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 BGBEG/hier: Mirow

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum den gesetzlichen Vertreter abberufen:

Gemarkung: Mirow
Flur: 12
Flurstück: 31/3 (Bestandteil vom ehemaligen Flurstück 31)
Grundbuch von: Mirow, Blatt 10000 (ehemals Blatt 323)
Eigentümer: August Vieweg
Gesetzlicher Vertreter: Stadt Mirow, vertreten durch das Amt Mecklenburgische Kleinsennplatte

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:
Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.

Im Auftrag

 

Kai Seiferth
Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor