Seiteninhalt

09.03.2012

Bestellung eines gesetzlichen Vertreters: GB Kölln FS 354

gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum einen gesetzlichen Vertreter bestellt:

Gemarkung: Kölln
Flur: 1
Flurstücke: 354
Grundbuch: Werder, Blatt 214
Eigentümer: Egon Dallmann
Gesetzlicher Vertreter: Herr Luth als Leiter des Bauamtes vom Amt Anklam-Land

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der auf Seite 1 unten genannten Regionalstandorte eingelegt werden.

Im Auftrag

Seiferth
amt. Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor