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09.04.2020

Erweiterung der bestehenden Bestellung der Hansestadt Demmin als gesetzlicher Vertreter gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 BGBEG / hier: Flur 2, Flurstück 344

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum die bestehende gesetzliche Vertretung vom 12. Juni 2008 mit Bescheid vom 8. April 2020 erweitert:

Gemarkung: Demmin
Flur: 2
Flurstück: 344
Grundbuch von: Demmin, Blatt 6548
Eigentümer: Herbert Pröhl
Gesetzlicher Vertreter: Hansestadt Demmin


Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -,Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:

Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.

Der Bescheid über die Erweiterung der bestehenden gesetzlichen Vertretung der Hansestadt Demmin vom 8. April 2020 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG M-V eingesehen werden.


Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt der Bescheid über die Erweiterung der bestehenden gesetzlichen Vertretung der Hansestadt Demmin zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag

-Siegel-
gez. i.V. Kathrin Schmidt
Felicitas von Mutius
Amtsleiterin