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09.04.2020

Öffentliche Bekanntgabe der Genehmigung eines Rechtsgeschäftes / hier: Waren, Flur 33

Mit Bescheid vom 17. September 2019 wurde die Stadt Waren (Müritz) zum gesetzlichen Vertreter für den unbekannten Eigentümer des Grundstücks

Gemarkung: Waren
Flur: 33
Flurstück: 17/2
Grundbuch von: Waren (Müritz), Blatt 8799
Eigentümer: Heinrich Sengebusch und Sophie Sengebusch, geb. Mitteldorf

auf der Grundlage des Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG bestellt.

Auf Antrag der Stadt Waren (Müritz) wurde die bestehende gesetzliche Vertretung der Stadt Waren (Müritz) mit Bescheid vom 18. Dezember 2019 dahingehend erweitert, dass die Stadt Waren (Müritz) als gesetzlicher Vertreter befugt ist, zu Lasten des o. g. Grundstücks Leitungsrechte zu bewilligen.

Am 9. Januar 2020 wurde der Vertrag über die Gestattung und Verlegung einer Regenwasserleitung der Stadt Waren (Müritz) zwischen der Stadt Waren (Müritz) als gesetzlicher Vertreter nach Heinrich Sengebusch und Sophie Sengebusch, geb. Mitteldorf und der PTC Handels- und Verwaltungsgesellschaft mbH auf das o. g. Grundstück abgeschlossen.

Mit Bescheid vom 8. April 2020 wurde der o. g. Vertrag gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG in Verbindung mit § 1821 BGB genehmigt.


Die erteilte Genehmigung vom 8. April 2020 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG M-V eingesehen werden.

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -,Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:

Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.

Gemäß § 41 Absatz 4 VwVfG M-V gilt die Genehmigung des v. g. Rechtsgeschäfts zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag

-Siegel-
gez. i. V. Kathrin Schmidt
Felicitas von Mutius
Amtsleiterin