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18.12.2019

Erweiterung der bestehenden Bestellung des gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 BGBEG / hier: Waren, Flur 33, Flurstück 17/2

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum die bestehende gesetzliche Vertretung vom 17. September 2019 mit Bescheid vom 18. Dezember 2019 erweitert:

Gemarkung: Waren
Flur: 33
Flurstück: 17/2
Grundbuch von: Waren (Müritz), Blatt 8799
Eigentümer: Heinrich Sengebusch und Sophie Sengebusch, geb. Mitteldorf
Gesetzlicher Vertreter: Stadt Waren (Müritz)

Rechtbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer-den. Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat-, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:

Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.

Der Bescheid über die Erweiterung der bestehenden gesetzlichen Vertretung der Stadt Waren (Müritz) vom 18. Dezember 2019 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG M-V eingesehen werden.

Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt der Bescheid über die Bestellung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag

-Siegel-

gez. Felicitas von Mutius
Amtsleiterin