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02.01.2023

Mitteilung über Vermessungsarbeiten

Das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen (AfGVK), hat über das Kataster- und Vermessungsamt für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) des Landes Mecklenburg-Vorpommern,

• Herrn Dipl.-Ing. (FH) André Borutta, Demminer Straße 65, 17034 Neubrandenburg
• Herrn Dipl.-Ing. Stefan Seehase, Wiesenstraße 15, 17036 Neubrandenburg

Verträge zur flächendeckenden Erhebung und Aktualisierung des im Liegenschaftskataster darzustellenden, nicht einmessungspflichtigen Gebäudebestandes abgeschlossen. Hierzu zählen alle Gebäude, die vor dem
12. August 1992 errichtet bzw. durch An- oder Umbau in ihrem Grundriss verändert wurden. Weiterhin ist es erforderlich, Sachdaten, wie die Dachform, die Anzahl der Geschosse unterhalb des Dachstuhls und die maximale Objekthöhe (Firsthöhe) der bereits im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Gebäude für die Fortführung von 3D-Gebäudemodellen zu erfassen.
Die Einmessung und die Erfassung der Sachdaten der Gebäude sind für die Eigentümer der betreffenden Gebäude gebührenfrei.
Es wird gebeten, dem ÖbVI und deren Mitarbeitern, die sich entsprechend ausweisen können, das Betreten von Grundstücken und baulichen Anlagen in Übereinstimmung mit § 25 GeoVermG M-V*) zu ermöglichen.

Die örtlichen Arbeiten werden vom 01. Februar bis 30. November 2023 in folgenden Gemarkungen durchgeführt:

ÖbVI André Borutta:

Gemeinde : Userin
Gemarkung: Userin

Gemeinde: Neustrelitz, Residenzstadt
Gemarkung: Neustrelitz (Flur 38 – „Waldsiedlung“)

Gemeinde: Woldegk, Windmühlenstadt
Gemarkungen: Vorheide und Rehberg

Gemeinde: Burg Stargard, Stadt
Gemarkung: Burg Stargard (Flur 1, 3, 4, 5, 6, 7)


ÖbVI Stefan Seehase:

Gemeinde: Mirow, Stadt
Gemarkung: Mirow (Flur 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38)

Gemeinde: Malchow, Inselstadt
Gemarkungen: Laschendorf

*) Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 193, 204) geändert worden ist.