Bildung und Teilhabe/Bildungspaket
Mitmachen möglich machen
Viele Menschen in unserem Landkreis können ihren Lebensunterhalt nicht, oder kaum ohne zusätzliche Hilfe vom Staat finanzieren. Oft sind die Kinder die Leidtragenden. Die Eltern haben nicht das Geld für die mehrtägige Klassenfahrt, den Kitaausflug oder den Fußballverein. Ganz zu schweigen vom Nachhilfeunterricht. Das muss nicht sein! Das Bildungspaket gibt Kindern aus Familien mit geringem Einkommen mehr Chancen.
Es fallen keine Gebühren an, und die in Anspruch genommenen Leistungen aus dem Bildungspaket werden nicht von der Grundleistung abgezogen. Die Anträge sind sehr einfach und übersichtlich.
Wer hat Anspruch?
Kinder und Jugendliche (0-25 Jahre) die eine der folgenden Leistungen beziehen
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld ( Hartz IV)
- Wohngeld
- Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach §2 AsylbLG
- Kinderzuschlag
Welche „Päckchen“ enthält das Bildungs- und Teilhabepaket?
für Kinder und Jugendliche von 0- 25 Jahre:
- Jeweils 150€ pro Jahr für Schulmaterial (100 € zum 01. August und 50 € zum 01. Februar des Jahres)
- Kostenübernahme für ein- und mehrtägige Schul-/Kita-Fahrten und Ausflüge
- Übernahme/Bezuschussung der Schülerbeförderungskosten
- Kostenübernahme der Nachhilfe nicht nur bei Versetzungsgefährdung
- Kostenübernahme für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule, Kindertageseinrichtung und Tagespflege
für Kinder und Jugendliche von 0-18 Jahre:
- 15 € monatlich für den Bereich Sport/ Freizeit/ Kultur, für gemeinschaftliche Freizeiten und/oder Vereinsmitgliedschaften (Sport, Musikverein, Ferienfreizeiten, PEKIP, Krabbelgruppe, etc. )
Wo stellt man die Anträge?
- Arbeitslosengeld II Empfänger bei Ihrem zuständigen Jobcenter
- Leistungsberechtigte für Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG bei den Bürgerservicezentren des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.
Bildungskarte
Seit Februar 2013 wird im Landkreis die Bildungskarte genutzt. Das bedeutet, dass der Landkreis das bisherige Gutscheinsystem überwiegend durch die Bildungskarte ersetzt.
Über die Bildungskarte www.bildungs-karte.org (https://www.bildungs-karte.org/pages/public/affiliateSearch.php) werden das Mittagessen, die eintägigen Ausflüge, die Lernförderung und Sport/ Freizeit/ Kultur abgerechnet.
Leistungsanbieter
Wenn Sie sich als Leistungsanbieter ( Sportverein, Nachhilfelehrer, Caterer, Kita, Schule, etc. ) anmelden möchten oder Fragen zur Abrechnung der Bildungskarte haben, können sie sich gerne an das Bildungs und Teilhabe Management wenden: bildung-teilhabe@lk-seenplatte.de bzw. telefnisch unter 0395 57087 3488
Bildungs- und Teilhabe-Management
Für Fragen rund um das „Paket“ und dessen Organisation im LK Mecklenburgische Seenplatte stehen Ihnen die Mitarbeiter des BuT-Managements gern zur Verfügung.
Email: bildung-teilhabe@lk-seenplatte.de
Koordinatorin: Lea Gebhardt 0395/570875196
Außendienst: Judith Dabruck 0395/570873453
Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
für den Bereich Waren und Demmin (Jobcenter Nord):
Globalantrag
Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung
Antrag mehrtägige Klassenfahrt Bestätigung einer mehrtägigen Klassenfahrt
Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
für den Bereich Neubrandenburg und Neustrelitz (Jobcenter Süd):
Globalantrag
Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung
Antrag mehrtägige Klassenfahrt Bestätigung einer mehrtägigen Klassenfahrt
Anträge gemäß dem SGB XII, Wohngeld und Kinderzuschlag/Asylbewerberleistungen/Sozialhilfe:
Globalantrag
Antrag ergänzende Lernförderung
Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung
Antrag mehrtägige Klassenfahrt Bestätigung einer mehrtägigen Klassenfahrt