Terminvereinbarung
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
"Gut vorbedacht - schon halb gemacht" sagt der Volksmund und auch Jugendhilfe muss geplant werden, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Insofern hat das Sachgebiet die Aufgabe, zu planen mit welchen Mitteln das Ziel erreicht werden kann, wie diese Mittel angewendet werden können, und wie man das Erreichte kontrollieren kann (Steuerung).
Aufgabengebiete sind dabei:
Jugendhilfeplanung ist ein Instrument zur systematischen, innovativen und damit zukunftsgerichteten Entwicklung aller Handlungsfelder der Jugendhilfe. Das Ziel besteht darin, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen (§ 1 SGB VIII) und ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen (§ 79 SGB VIII).
Jugendhilfeplanung ist eine Fachplanung, bei der es um die Entwicklung von Strategien zur Lösung komplexer Aufgaben der Jugendhilfe geht. Dazu gehören Bestands-, Bedarfs-, Sozialraum- und Zielgruppenanalysen, aufgaben- und organisationskritische Bewertungen der aktuellen Situation sowie konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung und Qualifizierung der Angebote der Jugendhilfe.
Jugendhilfeplanung ist damit das zentrale Steuerungsinstrument der Kinder- und Jugendhilfe. Dabei gilt es sowohl gesellschaftliche Entwicklungen zu berücksichtigen, die das Leben der Kinder und Jugendlichen sowie deren Familien bedingen, als auch die fachliche Qualität und den dafür notwendigen Standard in den Diensten, Maßnahmen und Angeboten der kommunalen Jugendhilfe stetig weiter zu entwickeln.
Handreichung zur Anerkennung gem. § 75 SGB VIII
Handreichung zur Anerkennung gem. § 75 SGB VIII / Ablaufschema
Strukturmodell der Jugendhilfeplanung im LK MSE
Diese Jugendhilfeleistungen können in Form von pädagogischen, therapeutischen, ambulanten, teil- und vollstationären Hilfen gewährt werden. Die Ermittlung des Jugendhilfebedarfs erfolgt in der Regel durch den Sozialen Dienst.
Bei einer teilweisen oder vollständigen Hilfeleistung außerhalb des Elternhauses wird die Kostenbeteiligung der jungen Menschen und ihrer Eltern unter Berücksichtigung des verfügbaren Einkommens überprüft.
Ob und in welcher Höhe die Heranziehung erfolgt, richtet sich insbesondere nach der Art der Jugendhilfe und der Höhe des Einkommens.
Werden Einrichtungen und Dienste der Träger der freien Jugendhilfe in Anspruch genommen, so sind Vereinbarungen gemäß § 78b Achtes Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) über die Höhe der Kosten der Inanspruchnahme zwischen den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe anzustreben. Gegenstand der Vereinbarungen sind Hilfen zur Erziehung nach § 78a SGB VIII sowie Kindertageseinrichtungen gemäß des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) und des Landesrahmenvertrags gemäß § 24 Abs. 5 KiföG M-V.
Zum Abschluss der Entgeltvereinbarungen sind die notwendigen Unterlagen beim zuständigen Ansprechpartner des Jugendamtes einzureichen.
Ansprechpartner KiföG M-V:
Herr Friese
Jugendamt / Controlling, Planung, IT
An der Hochstraße 1, 17036 Neubrandenburg
Telefon: 0395 57087 4413
E-Mail: Silvio.Friese@lk-seenplatte.de
Herr Metzner
Jugendamt / Controlling, Planung, IT
An der Hochstraße 1, 17036 Neubrandenburg
Telefon: 0395 57087 5356
E-Mail: Marcel.Metzner@lk-seenplatte.de
Frau Rohe
Jugendamt / Controlling, Planung, IT
An der Hochstraße 1, 17036 Neubrandenburg
Telefon: 0395 57087 5124
E-Mail: Kristin.Rohe@lk-seenplatte.de
Ansprechpartner Hilfen zur Erziehung:
Herr Hagemann
Jugendamt / Controlling, Planung, IT
An der Hochstraße 1, 17036 Neubrandenburg
Telefon: 0395 57087 5087
E-Mail: Ike.Hagemann@lk-seenplatte.de
Herr Abram
Jugendamt / Controlling, Planung, IT
An der Hochstraße 1, 17036 Neubrandenburg
Telefon: 0395 57087 5089
E-Mail: Georg.Abram@lk-seenplatte.de
Landesrahmenvertrag siehe: https://www.lagus.mv-regierung.de/static/LAGUS/Dateien/Landesjugendamt/LJHA/Rahmenvertrag_Stand_2024-12-05.pdf