Dorferneuerung
Vorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raumes können mit Geldern der EU, des Bundes und des Landes unterstützt werden.
Förderfähige Maßnahmen sind:
- dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen (Gemeinden und Gemeindeverbände)
- Straßen außerhalb von Orten gemäß § 3 Nr. 3 Buchstabe b und Nr. 4 des Straßen- und Wegegesetzes M-V
- Dorfentwicklung (natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten Rechts, Religionsgesellschaften)
- Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden (ohne Innenausbau)
- dorfgemäße Gemeinschaftseinrichtungen für kulturelle und soziale Zwecke
- Mehrfunktionshäuser und Co-Working-Spaces
- Freizeit- und Naherholungseinrichtungen für die lokale Bevölkerung
- Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen (Gemeinden und Gemeindeverbände sowie natürlichen Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten Rechts, Religionsgesellschaften)
- stationäre und mobile Nahversorgungseinrichtungen für Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs
- Schaffung räumlicher Voraussetzungen für Arztpraxen und andere Einrichtungen der medizinischen Versorgung
- Kindertageseinrichtungen und Schulen
- Kleine touristische Infrastruktureinrichtungen (Gemeinden und Gemeindeverbände sowie natürlichen Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten Rechts)
- Ausstellungs- Museums- oder andere Gebäude außerhalb der Tourismusschwerpunkträume für die Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen und touristische Informationen
- touristische Wegeführungen und begleitende Infrastruktureinrichtungen
- konventionelle Publikationen für die Bereitstellung von Informationen über Tourismusdienstleistungen
- Dorfentwicklung (Gemeinden und Gemeindeverbände)
- Gestaltung von innerhalb des Ortes belegenen dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen und Freiflächen
- Abriss und Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, Entsiegelung brach gefallener Flächen
- dorfgemäße Gemeinschaftseinrichtungen für kulturelle und soziale Zwecke
- Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden (ohne Innenausbau)
- Mehrfunktionshäuser und Co-Working-Spaces
- Freizeit- und Naherholungseinrichtungen für die lokale Bevölkerung
Zweck der Förderung ist es, im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze die ländlichen Räume des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln sowie zur Verbesserung der Agrarstruktur beizutragen. Ein Anspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Dafür bildet die Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung M-V vom 3. März 2018, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 5. Oktober 2021 (ILERL M-V) den Rahmen. Sie wird ergänzt durch die allgemeinen Nebenbestimmungen(Anlage 2 - ANBest ILE )
Die Maßnahmen sollen der Umsetzung eines vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V anerkannten integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK genannt) dienen. Mit Beschluss des Kreistages vom 5. Oktober 2015 wurde das Regionale Entwicklungskonzept Mecklenburgische Seenplatte (REK MSE) als Handlungsgrundlage für eine zukunftsfähige und umsetzungsorientierte Regionalentwicklung bestätigt.
Erforderliche Formulare zur Antragstellung:
Aktuelle Versionen der notwendigen Formulare stehen Ihnen hier (https://www.regierung-v.de/Landesregierung/lm/Service/Foerderungen/340) zur Verfügung.
Es wird darum gebeten, nur diese Dokumente zu verwenden.
Die Antragsbearbeitung erfolgt durch die jeweiligen Sachbearbeiterinnen in den unten genannten Gebieten:
- Frau Budnick Hauptsachbearbeiterin
Ansprechpartnerin für den gesamten Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
- Frau Putzar
Ansprechpartnerin für die Amtsbereiche: Amt Demmin-Land, Amt Stavenhagen, Amt Malchin am Kummerower See, Amt Treptower Tollensewinkel, Amt Neverin, Amt Röbel-Müritz, Ländlich geprägte Orte der amtsfreien Städte Dargun und Demmin
- Frau Peronne
Ansprechpartnerin für die Amtsbereiche: Amt Malchow, Amt Penzliner Land, Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, Amt Neustrelitz-Land, Ländlich geprägte Orte der amtsfreien Stadt Neustrelitz
- Frau Klonicki
Ansprechpartnerin für die Amtsbereiche: Amt Friedland, Amt Woldegk, Amt Stargarder Land, Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, Amt Seenlandschaft Waren, Ländlich geprägte Orte der Stadt Neubrandenburg, Ländlich geprägte Orte der amtsfreien Stadt Waren (Müritz)