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Sicherlich haben sie in den letzten Jahren Medienberichte über gesundheitliche Gefahren durch Eichenprozessionsspinner verfolgt oder sind auf entsprechende Warnschilder gestoßen. Nachfolgend möchte wir kurz über dieses Problem informieren, um unnötige Ängste zu vermeiden und Sommer und unsere Natur ungestört genießen zu können.

Der Eichenprozessionsspinner ist in ganz Europa vom Flachland bis zum Hügelland verbreiteter Nachtfalter, der von Ende Juni bis Anfang September schwärmt und dabei seine Eier ablegt. Besiedelt werden bevorzugt Eichen in warm-trockenen Regionen, bevorzugt in Ei-chenwäldern und lichten Kiefernwäldern mit einem hohen Anteil an Eiche. Auch besonnte Einzelbäume im urbanen Grün werden sehr gern angenommen. Seit Mitte der 1990er Jahre tritt er verstärkt in Deutschland auf, seit 2007 ist er auch in Mecklenburg Vorpommern heimisch.
Mit dem Beginn der Vegetationszeit (Ende April/Anfang Mai) schlüpfen die Raupen, die bis zu ihrer Verpuppung im Juni/ Juli sechs Larvenstadien durchlaufen. Die stark behaarten Tiere sind zunächst gelblich-braun gefärbt, später nehmen sie eine bläulich-schwarze Färbung an. Sie sind maximal 5 cm lang. Ab dem dritten Larvenstadium werden Brennhaare entwickelt. Die Raupen leben von Beginn an in geselligen Familienverbänden zusammen. Ab dem 5. Larvenstadium (Mitte Juni) legen sie typische Gespinstnester am Stamm und in Astgabelungen an, die sie in langen, mehrreihigen Prozessionen zur Nahrungsaufnahme verlassen. Die Verpuppung (Juli) erfolgt in den Raupennestern und dauert 3 - 6 Wochen. Auch nach dem Schlupf der Falter bleiben die Gespinstnester mit Häutungsresten und Raupenkot erhalten. Die darin befindlichen Brennhaare verlieren nicht ihre allergische Wirkung. So bleibt die Kontaktgefahr in Befallsgebieten noch über Jahre erhalten.

Schäden und gesundheitliche Gefahren

Forstwirtschaftlich ist der Schaden bei einmaligem Kahlfraß der Blätter gering. Dagegen kann wiederholter Kahlfraß sowie der Kombinationsfraß mit Raupen weiterer Schadschmetterlinge (z. B. Schwammspinner) einzelne Bäume bis hin zu ganzen Waldbeständen absterben lassen. Zudem werden die Bäume stark geschwächt, so dass sie gegenüber anderen Stressfaktoren und Schadorganismen anfälliger sind.
Von den Brennhaaren der älteren Larven (ab 3. Larvenstadium) geht eine gesundheitliche Beeinträchtigung für Menschen und Tiere aus. Die mit Widerhaken versehenen Haare ent-halten das Nesselgift Thaumetopoein, das eine Überempfindlichkeitsreaktion des Immunsystems auslöst. Die Raupenhaare lagern sich besonders im Unterholz bzw.Bodenbewuchs an und haften an Kleidern und Schuhen. Auch werden sie mit dem Wind verstreut. Auf Grund der langen Wirkungsdauer der Brennhaare werden so immer neue Reaktionen ausgelöst.

Beim Menschen können folgende Erscheinungen auftreten

  1. Raupenhaar-Dermatitis
    Unmittelbar nach Hautkontakt entwickelt sich ein starker Juckreiz, dem innerhalb von ca. 24 Stunden sichtbare Hautreaktionen (insektenstichartige Papeln, nesselsuchtartige Quaddeln oder lokale rote Flecken) folgen. 
  2. Entzündungen von Augenbindehaut und Auge
    Gelangen die Raupenhaare in die Augenbindehaut, kann es dort zu einer akuten Konjunktivitis mit Rötung, Lichtscheu und starker Schwellung der Augenlider kommen. Mitunter treten auch schwere Entzündungen im Augeninneren durch Einbohren der Gifthaare in die Hornhaut auf. 
  3. Entzündung der oberen Luftwege
    Das Einatmen der Raupenhaare kann zu Entzündungen im Rachenbereich, zu Schwellungen der Nasenschleimhaut und Bronchitis führen und- in Einzelfällen – auch asthmaartige Symptome und sogar allergische Schockreaktionen auslösen. 
  4. Allgemeinerscheinungen
    Schwindelgefühl, Fieber und allgemeines Krankheitsgefühl können zusätzlich auftreten.

Die genannten Beeinträchtigungen setzen den Kontakt mit den Brennhaaren der Raupen voraus, wobei die Beschwerden naturgemäß um stärker ausgeprägt sind, je intensiver der Kontakt (Dauer und Menge der Haare) ist. Von daher bieten sich folgende Vorsichtmaßnahmen an: 

  • Meiden der befallenen Areale (Warnschilder beachten) 
  • Raupen und deren Nester (Gespinste) nicht berühren 
  • Nach Kontakt sofort Kleiderwechsel und Duschbad mit Haarreinigung Empfindliche Hautbereiche (Nacken, Hals, Unterarme) unvermeidlicher Kontaktgefahr durch mittels Kleidung schützen 
  • Beseitigung der Raupen und deren Nester nur von Fachleuten mit spezieller Arbeitstechnik durchführen lassen
  • Melden von vermuten Befallsstellen an das örtlich zuständige Ordnungsamt oder Forstamt bzw. das kreisliche Gesundheitsamt. Keine eigenen Erkundungsversuche unternehmen.

Wird eine neue Befallsstelle bekannt, wird zunächst überprüft, ob es sich tatsächlich um Eichenprozessionsspinner oder verwandte Arten ohne Brennhaare handelt. Entsprechend der tatsächlichen Gefährdung werden dann entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet. In der Nachbarschaft von Wohngebieten, Spielplätzen, stärker befahrenen Straßen und Plätzen oder Freizeiteinrichtungen werden die Tiere in jedem Fall sachgerecht entsorgt, ansonsten Warnhinweise aufgestellt. Verantwortlich auf öffentlichen Flächen sind jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich die Städte und Gemeinden, die Landkreise und kreisfreien Städte bzw. das Land, auf Privatgrundstücken der jeweilige Eigentümer. Ansprechpartner für erforderliche Maßnahmen ist primär die örtliche Ordnungsbehörde.

Befallsgebiete des Eichenprozessionsspinners